KFZ UNFALLGUTACHTEN WUPPERTAL

 

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Nach einem Verkehrsunfall ist ein Unfallgutachten obligatorisch, wenn die Haftpflichtversicherung der Gegenseite die Schäden regulieren soll. In der Regel wird die Versicherung selbst ein Unfallgutachten erstellen lassen. Doch auch der Geschädigte kann einen Sachverständigen beauftragen, ein solches anzufertigen.

Sollte es zu keiner Einigung kommen, so wird der Fall vor Gericht als Prozess verhandelt. Der Richter kann einen dritten, gerichtlich beauftragten Sachverständigen bestellten.

Nun ist zu klären, welches Unfallgutachten „mehr Gewicht“ hat und eher die gerichtliche Entscheidung beeinflussen wird. Auch müssen die Experten natürlich bezahlt werden.

Lassen Sie noch heute ein unabhängiges Unfallgutachten erstellen. Wir sind für Sie in Wuppertal und ganz NRW mobil unterwegs!

Um nach einem Unfall den entsprechenden Schadensersatz von der Versicherung zu bekommen, bedarf es in der Regel ein Unfallgutachten eines KFZ Sachverständigen. Dieser stellt unter anderem fest, welche Schäden auf den Unfall zurückzuführen sind. Dabei ist maßgeblich für die Schadensregulierung, wie hoch der Restwert des beschädigten Fahrzeugs ist, welche Wertminderung vorliegt sowie mit welchem Wiederbeschaffungswert zu rechnen ist.

All diese Faktoren tauchen in einem Unfallgutachten auf, das ab einer bestimmten Schadenshöhe erforderlich ist und von einem KFZ Sachverständigen erstellt werden muss.

Unfallgutachten in Wuppertal und NRW - Rufen Sie uns an!



Unfallgutachter Wuppertal

Als Geschädigter steht es Ihnen grundsätzlich immer frei, einen Unfallgutachter Ihrer Wahl zur Sicherung der Beweise und zum Feststellen des Schadenumfangs sowie der konkreten Schadenshöhe zu beauftragen.

Ein eigener Unfallgutachter kann auch parallel zum durch die Versicherung beauftragten KFZ Sachverständigen eingesetzt werden.

Ein derartiges Unfallgutachten ist erstattungspflichtig. Das heißt, die Kosten müssen von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen werden, wenn es sich um einen unverschuldeten Unfall handelt. Hierbei ist einschränkend zu berücksichtigen, dass dies nicht bei den sogenannten Bagatellschäden gilt. Die Grenze der Schadenshöhe liegt in einem solchen Fall bei 750 Euro.

Handelt es sich um einen Unfall, an dem Sie mindestens eine Teilschuld tragen, springt unter Umständen eine Teil- oder Kaskoversicherung ein.

Selbst wenn ein Sachverständiger der Versicherung den Schaden bereits begutachtet hat oder dieser zumindest bereits beauftragt wurde, haben Sie immer noch die Möglichkeit, einen Unfallgutachter selber zu wählen.



Unfallgutachten Wuppertal - Warum es wichtig ist ein unabhängiges Unfallgutachten erstellen zu lassen

Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag, der Ihnen bei einer Werkstatt unterbreitet wird, erfasst das Unfallgutachten neben dem Restwert und der Wertminderung auch die für die Nutzungsausfallentschädigung relevanten Ausfallzeiten. Nur mit derlei Faktoren lässt sich der Schaden im vollen Umfang abwickeln.

Dazu trägt ebenso eine unabhängige Person bei, die Sie als Unfallgutachter selber wählen und beauftragen.

Haben Sie KFZ Unfallgutachten und somit einen Nachweis über die Schadenshöhe ist dies nicht nur von Vorteil für einen vollumfänglichen Schadensersatzanspruch, sondern auch dafür, dass der Unfallschaden am Fahrzeug überhaupt vollständig anerkannt wird und beseitigt werden kann.

Zudem haben Sie im Zweifelsfall auch einen Beweis, wenn es entweder mit der Versicherung oder gar mit der Werkstatt zu Unstimmigkeiten und Auseinandersetzungen kommen sollte.

Auch mit Blick auf den Verkauf eines reparierten Autos, kann ein KFZ Unfallgutachten hilfreich sein. Denn der Käufer kann somit den genauen Schadensumfang sowie den Reparaturweg nachvollziehen.



JETZT UNFALL MELDEN: 0202 2589 1430 (24h)