KFZ SCHADENGUTACHTEN WUPPERTAL

 

 

KFZ Schadengutachten Wuppertal & Nordrhein-Westfalen

 

Nach einem Verkehrsunfall ist es manchmal nicht leicht, die Ruhe zu bewahren. Doch anstatt mit dem Unfallgegner in Streit zu verfallen, sollten die Parteien versuchen, sachlich zu bleiben und den Unfallschaden zu dokumentieren.

Die Beteiligten können in dieser Situation weder Schadensersatzansprüche stellen, noch die Schuldfrage klären. Doch können Unfallbeteiligte durch die gewissenhafte Dokumentation des Unfallhergangs einen großen Beitrag dazu leisten, dass die Schadensregulierung im Anschluss schneller erfolgen werden kann.

Allerdings ist es für Laien oftmals nicht ersichtlich, welche Schäden denn nun eigentlich entstanden sind. An dieser Stelle wird ein KFZ Schadengutachten benötigt. Der Geschädigte ist im Haftpflichtfall angehalten, den Gutachter seines Vertrauens zu beauftragen, ein KFZ Schadengutachten zu erstellen. Die Kosten hierfür trägt die Haftpflichtversicherung desjenigen, der die Schuld am Unfall trägt.

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Was ist ein KFZ Schadengutachten und wann ist es notwendig?

Bevor ein Unfallopfer Schadensersatz oder Schmerzensgeld einfordern kann, ist er prinzipiell verpflichtet, den beanstandeten Schaden nachzuweisen.

Die Beweislast liegt beim Geschädigten, da der juristische Grundsatz der Unschuldsvermutung auch im Zivilrecht gilt. Auch ein Unfallverursacher ist so lange unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist. Dasselbe gilt für durch ihn entstandene Schäden: Diese müssen nachgewiesen werden.

Ein KFZ Schadengutachten ist in aller Regel Voraussetzung für die Schadensregulierung durch die gegnerische Versicherung.

Ist die Schuld unbestritten, bleibt zu klären welche Schäden eigentlich aus dem Unfall hervorgegangen sind. An dieser Stelle wird ein ärztliches Gutachten bei Schmerzensgeldforderungen notwendig, oder eben ein KFZ Schadengutachten bei Forderungen nach Ersatz des Unfallautos oder Schadensersatz.

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Dein Unfallgutachter GmbH rät: Vorsicht wenn die gegnerische Versicherung anruft und den Schaden regulieren will!

Die gegnerische Versicherung wird stets einen eigenen KFZ Sachverständigen beauftragen um ein Schadengutachten zu erstellen. Es verwundert nicht, dass der entstandene Schaden in solchen Schadengutachten eher geringer ausfällt. Deshalb sollten Sie stets in Betracht ziehen, eine zweite Meinung einzuholen. Nicht selten führt die Unfallbegutachtung des durch das Unfallopfer beauftragten KFZ Sachverständigen zu höheren Schadensersatzforderungen. Im Zweifel muss die Meinungsverschiedenheit dann vor Gericht geklärt werden.

KFZ Schadengutachten Wuppertal & ganz Nordrhein-Westfalen



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Welche Schadenspositionen werden bei einem KFZ Schadengutachten ermittelt?

Letztlich geht es beim KFZ Schadengutachten freilich um die Frage, welche Schadenssumme die Versicherung auszahlen muss. Doch setzt sich diese Summe aus verschiedenen Schadenspositionen zusammen, die nach einem Verkehrsunfall im KFZ Schadengutachten im Detail betrachtet und dokumentiert werden.

Neben den entstandenen Schäden und den voraussichtlich anfallenden Reparaturkosten ist vor allem auch der Wert des Fahrzeugs zu ermitteln – und zwar vor und nach dem Unfall.

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Was beinhaltet ein KFZ Schadengutachten?

  • Ein Schadengutachten beinhaltet die Dokumentation der technischen Daten des begutachteten Fahrzeugs. Hierzu zählen auch Ausstattung und Sonderausstattung.
  • Detaillierte Berichterstattung im KFZ Schadengutachten über die durch den Unfall entstandenen Schäden. Diese werden in der gebotenen Ausführlichkeit beschrieben und gegebenenfalls durch Fotografien veranschaulicht. An dieser Stelle werden auch Schäden genannt, die offensichtlich oder aller Wahrscheinlichkeit nach schon vor besagtem Unfall vorlagen und für welche die Haftpflichtversicherung nicht aufkommen wird.
  • Hieraus ergibt sich ein veranschlagter Reparaturweg. Der KFZ Sachverständige schildert also, welche Reparaturen notwendig sind, um die beschriebenen Schäden zu beheben, woraus er im nächsten Schritt die voraussichtlichen Reparaturkosten ableitet.
  • Auch die Dauer der Reparatur muss im KFZ Schadengutachten aufgeführt werden. Insgesamt muss das Schadengutachten eine unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeugs nennen, da sich hieraus Ansprüche für den Nutzungsausfall ableiten lassen.
  • Auf diese Weise klärt ein KFZ Schadengutachten ob ein Totalschaden vorliegt. Es stellt sich also die Frage, ob die Reparatur des Fahrzeugs überhaupt wirtschaftlich vernünftig ist.
  • Der Wert des Fahrzeugs ist ein weiterer wichtiger Punkt in einem Schadengutachten. Dabei kommt es auf die Positionen des Wiederbeschaffungswertes, der Wertminderung und des Restwertes des Fahrzeugs an.

 

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